Rechtsprechung
VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Störerauswahl; Bebauungsplan; Feinsteuerung; Veränderungssperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
- VGH Bayern, 06.12.2011 - 15 CS 11.2402
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Die Antragstellerin hat Klage erhoben mit den Anträgen, den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Juni 2011 bezüglich der Nutzungsänderung aufzuheben und diese zu verpflichten, der Antragstellerin die beantragte Genehmigung zur Nutzungsänderung einer Betriebswohnung in eine Modellwohnung zu erteilen (Au 5 K 11.1025).Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache insoweit gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung der ebenfalls unter dem 15. Juli 2011 erhobenen Klage (Au 5 K 11.1025) ganz oder teilweise wiederherstellen bzw. anordnen.
- VGH Bayern, 03.08.1998 - 26 CS 98.1621
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998, Az. 26 CS 98.1621; juris). - BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Insbesondere ist das Gericht der Auffassung, dass die Bauleitplanung, die bereits im Jahr 1986 initiiert wurde, in Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre bereits einen Stand erreicht hatte, der ein Mindestmaß des Inhalts der beabsichtigten Planung erkennen ließ (vgl. BVerwG vom 10.9.1976, BVerwGE 51, 121, BVerwG vom 19.2.2004 Az. 4 CN 13.03; juris;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2011, Rdnr. 43 zu § 14).
- BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Da vorliegend die Räume der betreffenden Wohnung wechselnd an unterschiedliche Prostituierte vermietet werden sollen, ist ein Wohnheimcharakter zu verneinen, welcher zur Unzulässigkeit im festgesetzten Gewerbegebiet an sich führen würde (vgl. BVerwG vom 29.4.1992, BVerwGE 90, 140 ff.; BayVGH vom 2.5.2006, Az. 2 BV 05.1739; jeweils juris). - BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Ein Bordell, in dem Prostituierte, wie vorliegend nach der Betriebsbeschreibung, nicht wohnen, fällt unter den Begriff des Gewerbebetriebes nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (vgl. BVerwG vom 28.6.1995, Az. 4 B 137/95). - BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Insbesondere ist das Gericht der Auffassung, dass die Bauleitplanung, die bereits im Jahr 1986 initiiert wurde, in Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre bereits einen Stand erreicht hatte, der ein Mindestmaß des Inhalts der beabsichtigten Planung erkennen ließ (vgl. BVerwG vom 10.9.1976, BVerwGE 51, 121, BVerwG vom 19.2.2004 Az. 4 CN 13.03; juris;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2011, Rdnr. 43 zu § 14). - OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05
Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Insbesondere bei einer bordellartigen Nutzung von Wohnungen und einem ständig wechselnden Personenkreis ist es auch Sicht des Gerichtes geboten, sich an den jeweiligen Wohnungseigentümer bzw. Grundstückseigentümer zu halten (vgl. auch OVG Hamburg vom 10.6.2005, NVwZ-RR 2006, 169;… Becker in Simon/Busse, a.a.O. Rdnr. 295 zu Art. 76). - VGH Bayern, 02.05.2006 - 2 BV 05.1739
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Da vorliegend die Räume der betreffenden Wohnung wechselnd an unterschiedliche Prostituierte vermietet werden sollen, ist ein Wohnheimcharakter zu verneinen, welcher zur Unzulässigkeit im festgesetzten Gewerbegebiet an sich führen würde (vgl. BVerwG vom 29.4.1992, BVerwGE 90, 140 ff.; BayVGH vom 2.5.2006, Az. 2 BV 05.1739; jeweils juris). - VGH Bayern, 14.08.2006 - 2 ZB 06.1681
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass für eine Nutzungsuntersagung im Sinne des Art. 76 Satz 2 BayBO grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit des Bauvorhabens ausreicht, d.h. eine Nutzung ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung (vgl. BayVGH vom 30.8.2007 Az. 1 CS 07.1253; BayVGH vom 14.8.2006, Az. 2 ZB 06.1681; juris;… Becker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand März 2011 Art. 76 Rdnr. 282). - VGH Bayern, 30.08.2007 - 1 CS 07.1253
Bauordnuungsrecht: Anspruch des Nachbarn auf Vollstreckung einer …
Auszug aus VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass für eine Nutzungsuntersagung im Sinne des Art. 76 Satz 2 BayBO grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit des Bauvorhabens ausreicht, d.h. eine Nutzung ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung (vgl. BayVGH vom 30.8.2007 Az. 1 CS 07.1253; BayVGH vom 14.8.2006, Az. 2 ZB 06.1681; juris;… Becker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand März 2011 Art. 76 Rdnr. 282). - VGH Bayern, 25.01.1988 - 14 B 86.02382
- VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025
Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer …
Ein von der Klägerin ebenfalls gestellter Eilantrag im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung blieb zunächst mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. September 2011 (Au 5 S 11.1026) erfolglos.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Akte des Verfahrens Au 5 S 11.1026 sowie die von der Beklagten vorgelegten Behördenakten, insbesondere auch zum Bebauungsplan Nr. 227 A II, Bezug genommen.
- VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 5 E 11.854
Einstweilige Anordnung; Nutzungsuntersagung; Veränderungssperre; Feinsteuerung
Ein ebenfalls geltend gemachter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Beigeladenen wurde mit Beschluss vom 12. September 2011 abgelehnt (Au 5 S 11.1026). - VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978
Feststellungsklage; Nutzungsuntersagung; Vollstreckungshindernis (bejaht)
Ein geltend gemachter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Beigeladenen gegen die für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung wurde zunächst mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. September 2011 abgelehnt (Au 5 S 11.1026).